Die von Argentinien beantragte Auslieferung von Ex-Präsidentin Maria Estela Martinez de Peron ist vom nationalen Gerichtshof in Madrid abgelehnt worden. Die Richter entschieden, dass die der früheren argentinischen Staatschefin zur Last gelegten Vergehen keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien. Ihr könne lediglich die Zugehörigkeit zu einer illegalen Vereinigung vorgeworfen werden. Ein solcher Straftatbestand sei jedoch nach zwölf Jahren verjährt, hieß es in der Entscheidung der Richter. Der Ex-Präsidentin, die von 1974 bis 1976 an der Spitze des argentinischen Staates gestanden war, werden in ihrer Heimat Mitschuld an der Ermordung von Oppositionellen durch Polizei und Militär sowie Komplizenschaft mit der rechtsextremen Terrororganisation Triple A vorgeworfen. Martinez de Peron hatte das höchste Staatsamt 1974 nach dem Tod ihres Mannes Juan Domingo Peron übernommen. Sie unterzeichnete drei Dekrete, in denen die Streitkräfte zur “Ausmerzung der Aktivitäten subversiver Elemente” aufgerufen wurden. Im März 1976 wurde sie durch einen Militärputsch gestürzt und lebt seit 1980 in Madrid im Exil.

Quelle: Radio Megawelle

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