- 08 Jan 2016

Achtung: Drohnen unterliegen den Vorschriften der spanischen Agentur für Flugsicherheit

[caption id="" align="alignleft" width="100"]<img class="" src="http://images.sonnige-kanaren.de/bilder_blogger/gericht.jpg" alt="" width="100" height="150" /> Gesetz[/caption] <strong>Spanien - Kanaren: </strong> Eines beliebtes Weihnachtsgeschenk dieses Jahr ist bestimmt eine Drohne. Die Kleinsten wiegen weniger als 1 Kilo und sind für ca. 40 Euro zu kaufen. Worüber sich aber die wenigsten Gedanken machen ist, das sie unter Flugmaschinen zählen und somit den Vorschriften der spanischen Agentur für Flugsicherheit unterliegen. Daher ist das Fliegen von Drohnen über urbanes Gebiet, Menschenansammlungen in Parks, öffentlichen oder privaten Gärten, Straßen, Strände, Konzerten, Hochzeiten oder Veranstaltungen verboten. Wer dagegen verstößt muß mit heftigen Geldstrafen von bis zu 21.000 Euro und mehr rechnen. In ganz Spanien gibt es derzeit 940 Firmen die die Lizenz zur Benutzung von Drohnen haben. Andereseits gibt es seit 1,5 Jahren das Gesetz zur Regelung der zivilen Nutzung von Drohnen. Die Agentur für Flugsicherheit hat bisher 24 Disziplinarverfahren eröffnet und dabei Strafen von 300 bis hin zu 21.000 Euro verhängt. Wobei zwischen Personen und Firmen unterschieden wird und somit die Höchststrafen bei schwersten Vergehen bis in die Millionen gehen können.