- 02 Jan 2014

Änderung des Abtreibungsgesetzes

[caption id="" align="alignleft" width="100"]<img alt="" src="http://images.sonnige-kanaren.de/bilder_blogger/gericht.jpg" width="100" height="150" /> <strong>Gesetz</strong>[/caption] <strong>Spanien - Kanaren:</strong> Ab heute tritt das neue geänderte Abtreibungsgesetz in Kraft. Demnach dürfen Abtreibungen bis zur 12. Woche bei einer Vergewaltigung durchgeführt werden und bis zur 22. Woche wenn ernste Gefahr in psychischer und physischer Hinsicht für die Mutter besteht. Wenn Behinderungen beim Ungeborenen bestehen, darf dieses auch nur abgetrieben werden, wenn die Gesundheit der Mutter dadurch gefährdet ist. In allen Fällen muß dies medizinisch belegt sein. Bis 1985 stand die Abtreibung in Spanien unter Bestrafung. Als dies jedoch abgeschafft wurde, stieg die Zahl der Abtreibungen rapide an. Hunderte von Mädchen unter 15 Jahren und Tausende von 15-19 Jährige treiben jährlich ab. Da besteht wohl ein großer Bedarf an entsprechender Aufklärung: Verhüten statt Abtreiben.