- 28 Nov 2011

Ausländische Rentner als illegale Fremdenführer

[caption id="" align="alignleft" width="150" caption="La Palma"]<img title="La Palma" src="http://images.sonnige-kanaren.de/bilder_blogger/palma_caldera.jpg" alt="La Palma" width="150" height="112" />[/caption] <strong>La Palma:</strong> Dies ist ein großes Problem, daher haben offizielle anerkannte Führer nun öffentlich Klage eingereicht, damit von Seiten der Inselregierung etwas gegen diese illegalen Machenschaften unternommen wird. In dem Dekret 13/2010 vom 11. Februar, ist die Ausübung des Berufs eines Fremdenführers auf den Kanaren genau geregelt. Kapitel 1, Artikel 2.2. sagt u.a.: "Die Ausübung des Berufs eines Fremdenführers umfasst die Fertigstellung einer Reihe von einheitlichen Service-Aktivitäten in den Bereichen Gesundheit, Information, Interpretation und Förderung des kulturellen und natürlichen Erbes der Kanaren." Man kann sich rechtlich also nicht einfach selbst als Fremdenführer ausgeben, an dieses Berufsbild sind gewisse Bedingungen geknüpft.