. - 10 Apr 2018

SCS muß Brustkrebspatientin 80.000 Euro Entschädigung wegen medizinischen Kunstfehler in der Diagnose zahlen

[caption id="" align="alignleft" width="100"]<img class="size-full" src="http://images.sonnige-kanaren.de/bilder_blogger/gericht.jpg" width="100" height="150" /> Urteil[/caption] <strong>Kanaren:</strong> Der oberste Gerichtshof der Kanaren (TSJC) hat den <span id="result_box" class="" lang="de"><span class="">Kanarischen Gesundheitsdienst (SCS) verurteilt, 80.000 Euro Entschädigung an eine Bustkrebspatientin zu zahlen, weil sie den Krebs nicht rechtzeitig erkannt haben und der Frau letztendlich die Brust entfernt werden mußte. Die damals 38-Jährige war 2012 beim Arzt erschienen, weil sie einen Knoten bemerkt hatte. Dieser wurde im April 2012 als Zyste abgetan und auch in einer späteren Kontrolle im September wieder als Zyste bezeichnet. Damals hatte man keine Mammographie veranlaßt. Im Juni 2013 erkannte man endlich den Krebs und mußte dann schnell handeln und operieren. </span></span>